Wirtschaftsstandort Deutschland: Wir brauchen Englisch als Gerichtssprache

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Englisch als weitere Gerichtssprache. Genau das wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion voranbringen. Vier Wochen nach der öffentlichen Anhörung zur Einrichtung von Commercial Courts haben wir daher heute unsere Änderungsanträge in den Rechtsausschuss eingebracht. Um den Gerichtsstandort Deutschland international attraktiv zu machen, wollen wir den zugrunde liegenden Gesetzentwurf unter anderem wie folgt ändern:

  1. Vor den Commercial Courts an den Oberlandesgerichten sollen nicht nur internationale Handelssachen, sondern alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern mit einem internationalen Bezug in englischer Sprache verhandelt werden können. An den Landgerichten wollen wir den Ländern folgerichtig die Einrichtung von Kammern für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ermöglichen, die wie Zivilkammern in der Regel mit drei Berufsrichtern besetzt sind.
  2. Den Zugang zu den Commercial Courts wollen wir erleichtern. Deshalb verzichten wir auf eine Streitwertgrenze und räumen den Ländern die Möglichkeit ein, die Zuständigkeit der englischsprachigen Spruchkörper an den Landgerichten und den Oberlandesgerichten auf bestimmte Sachgebiete zu beschränken. Die Parteien können sich infolgedessen zwischen zwei oder einer Tatsacheninstanz entscheiden.
  3. Gerichtsstandsvereinbarungen wollen wir auch Nichtkaufleuten ermöglichen. Die Wahl eines Commercial Courts oder einer Kammer für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten soll nicht nur ausdrücklich und schriftlich, sondern auch stillschweigend vereinbart werden können.
  4. Für ausländische Prozessbeteiligte sind Verfahren vor deutschen Gerichten nur interessant, wenn in allen Instanzen in englischer Sprache verhandelt und entschieden wird. Deshalb wollen wir, dass auch Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof in englischer Sprache geführt werden.
  5. Der erleichterte Zugang zu den Commercial Courts und den Kammern für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten rechtfertigt es, die bewährten Voraussetzungen für ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof beizubehalten. Auf eine zulassungsfreie Revision wollen wir daher verzichten.