Ausschussarbeit

Im 21. Deutschen Bundestag gibt es insgesamt 24 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse bildet der Deutsche Bundestag spiegelbildlich zur Bundesregierung: In der Regel steht einem Bundesministerium ein Ausschuss gegenüber. Die Abgeordneten in den Ausschüssen spezialisieren sich auf bestimmte Themen. Sie werden daher oft „Fachpolitiker“ genannt.

Wichtigste Aufgabe der ständigen Ausschüsse ist, die Beschlüsse des Bundestags vorzubereiten. Dazu erörtern sie alle Gesetzentwürfe aus ihrem Themenbereich, hören Sachverständige an, schlagen Änderungen vor und empfehlen dem Deutschen Bundestag einen Beschluss.

Dass ich als Richter mit zehn Jahren Berufserfahrung im Rechtsausschuss lande, lag dann doch irgendwie auf der Hand. Neben Änderungen des Grundgesetzes und der Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, diskutieren wir hier vor allem über rechtspolitische Vorhaben in allen Bereich des Straf-, Zivil- und Prozessrechts. Als ordentliches Mitglied bin ich Berichterstatter meiner Fraktion für die Themen Bürokratieabbau, bessere Rechtssetzung und Nationaler Normenkontrollrat, für das gesamte Zivilprozessrecht, den kollektiven Rechtsschutz sowie für die Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie der EU. Ist der Rechtsausschuss neben einem anderen federführenden Ausschuss nur mitberatend tätig, bin ich außerdem für die Themen aus den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, für Wirtschaft und für Tourismus zuständig.

Mit inneren Angelegenheiten habe ich schon als Landes- und Bundesjustiziar der Jungen Union viele Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen kann ich jetzt als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität oder kurz „GO-Ausschuss“ noch erweitern. Denn er ist für viele innere Angelegenheiten des Parlaments zuständig und hat – wie sein Name schon zeigt – drei Hauptaufgaben: Die Prüfung von Einsprüchen gegen den Ablauf der Bundestagswahl, die Überwachung der Immunität der Abgeordneten sowie die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

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