Chaos und verfassungsrechtliche Fragezeichen: Ampel trickst bei Hinweisgeberschutz

Klare verfassungsrechtliche Fragezeichen hatte zunächst die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Hinweisgeberschutz ergeben. Vieles spricht dafür, dass erstmals eine willkürliche und damit verfassungswidrige Aufspaltung eines Gesetzes in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil vorliegt. Ein überzeugender sachlicher Grund für die Aufspaltung des Gesetzes nach Zustimmung des Bundestages und Nichtzustimmung des Bundesrates ist nämlich nicht erkennbar.

Anstatt nun jedoch den Vermittlungsausschuss anzurufen und die Chance für einen besseren Hinweisgeberschutz zu nutzen, verliert sich die Ampel völlig im Chaos.

Nachdem wenige Tage später der Bundesrat aufgrund der kurzen Frist beschlossen hatte, nicht über die Hinweisgeberschutzgesetze der Ampel zu beraten, nahm die Regierung die Gesetze drei Stunden später dann auch vor der geplanten abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag von der Tagesordnung.

Professionell geht anders:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verfassungsrechtliche-bedenken-ampel-patzt-beim-whistleblower-schutz-18790323.html

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-pa-recht-hinweisgeber-938856