Rede: Leitentscheidungsverfahren light

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof hält nicht, was er verspricht. Die Erledigung von Massenverfahren wird dadurch weder wesentlich schneller noch deutlich effizienter. Die versprochene Entlastung der Gerichte bleibt letztlich aus.

Alles in allem also eher ein „Light-Entscheidungsverfahren“!

Die wesentlichen Kritikpunkte habe ich letzte Woche in meiner Rede im Deutschen Bundestag zusammengefasst:
https://dbtg.tv/cvid/7603296