Bundeshaushalt ist verfassungswidrig

Krachendes Debakel für die Haushaltsgesetzgebung der Ampel: Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig und damit nichtig.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Gesetz gleich dreimal gegen das Grundgesetz verstößt. Damit hat der Normenkontrollantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den auch ich unterzeichnet habe, vollumfänglich Erfolg.

Erstmals in der Geschichte unseres Landes ist ein Bundeshaushalt damit für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 räumte dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (heutiges Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“) die Möglichkeit ein, zusätzliche Kreditermächtigungen im Umfang von 60 Milliarden Euro in Anspruch zu nehmen. Dem schob das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vor. Folge: Der Haushaltsgesetzgeber muss nun 60 Milliarden Euro anders kompensieren.

Ein Grund zur Freude ist all das nicht, sondern zeugt – wieder einmal – von der Inkompetenz der Ampel.