Rede zur Erprobung von Online-Verfahren

Der Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens ist immerhin ein kleiner Schritt hin zu einem digitalen Zivilprozess. Er führt zwar kein Online-Verfahren ein, ermöglicht aber zumindest dessen Erprobung.

Uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Entwurf der Ampel-Koalition insgesamt aber noch zu dürftig. Wir wollen ihn deshalb im parlamentarischen Verfahren noch deutlich besser machen.

Mehr dazu in meiner Rede im Deutschen Bundestag:
https://dbtg.tv/cvid/7616565