Der Gesetzentwurf zur Verbandsklage wirft bisher mehr Fragen auf, als er beantworten kann – so das Fazit der von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ausgerichteten Podiumsdiskussion beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.. Im Gespräch mit drei Kollegen aus den Regierungsfraktionen wurde heute deutlich, dass innerhalb der Ampelkoalition noch keine Einigkeit besteht. Angesichts der bereits verstrichenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie und des hohen Zeitdrucks ist damit mehr als fraglich, ob am Ende ein Gesetz zustande kommt, dass die Interessen von Verbrauchern, Wirtschaft und Justiz miteinander in Einklang bringen kann.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer neuartigen Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So können Verbraucher beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend machen.
Vorteil für die Beteiligten: Sie müssen nicht selbst klagen, profitieren aber unmittelbar von dem Verfahren. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten sie später beispielsweise den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachverwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.