Die Ampel-Koalition hat immer noch keine überzeugende Antwort darauf, wie zivilgerichtliche Massenverfahren besser bewältigt werden können. Auch die geplante Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes verfehlt ihr Ziel, kapitalmarktrechtliche Massenverfahren schneller und effizienter zu erledigen und die Justiz zu entlasten.
Die vier wesentlichen Maßnahmen der Reform lassen weder eine spürbare Beschleunigung der teils Jahrzehnte dauernden Kapitalanlegermusterverfahren noch eine dringend erforderliche Entlastung der Justiz erwarten. Im Gegenteil: Da künftig nicht mehr alle Parallelverfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens ausgesetzt werden und an den gerichtlichen Musterentscheid gebunden sein sollen, ist eine Mehrbelastung der Justiz absehbar.
Bei der beschleunigten Digitalisierung der Prozessakten in Kapitalmusterverfahren legt Bundesjustizminister Marco Buschmann sogar eine „Rolle rückwärts“ ein, bevor es überhaupt richtig los geht. Statt aller Prozessakten, sollen nur noch erstinstanzliche Prozessakten früher elektronisch geführt werden.
An der geplanten Reform hat die Ampel-Koalition daher noch einiges nachzubessern. Mehr dazu in meiner Rede im Deutschen Bundestag:
https://dbtg.tv/cvid/7609687