Ausschussarbeit

Im 20. Deutschen Bundestag gibt es insgesamt 25 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse bildet der Deutsche Bundestag spiegelbildlich zur Bundesregierung: In der Regel steht einem Bundesministerium ein Ausschuss gegenüber. Die Abgeordneten in den Ausschüssen spezialisieren sich auf bestimmte Themen. Sie werden daher oft „Fachpolitiker“ genannt.

Wichtigste Aufgabe der ständigen Ausschüsse ist, die Beschlüsse des Bundestags vorzubereiten. Dazu erörtern sie alle Gesetzentwürfe aus ihrem Themenbereich, hören Sachverständige an, schlagen Änderungen vor und empfehlen dem Deutschen Bundestag einen Beschluss.

Dass ich als Richter mit zehn Jahren Berufserfahrung im Rechtsausschuss lande, lag dann doch irgendwie auf der Hand. Neben Änderungen des Grundgesetzes und der Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, diskutieren wir hier vor allem über rechtspolitische Vorhaben in allen Bereich des Straf-, Zivil- und Prozessrechts. Als ordentliches Mitglied bin ich Berichterstatter meiner Fraktion für die Themen Bürokratieabbau, bessere Rechtssetzung und Nationaler Normenkontrollrat, für das gesamte Zivilprozessrecht, den kollektiven Rechtsschutz sowie für die Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie der EU. Ist der Rechtsausschuss neben einem anderen federführenden Ausschuss nur mitberatend tätig, bin ich außerdem für die Themen aus den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, für Wirtschaft und für Tourismus zuständig.

Mit inneren Angelegenheiten habe ich schon als Landes- und Bundesjustiziar der Jungen Union viele Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen kann ich jetzt als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität oder kurz „GO-Ausschuss“ noch erweitern. Denn er ist für viele innere Angelegenheiten des Parlaments zuständig und hat – wie sein Name schon zeigt – drei Hauptaufgaben: Die Prüfung von Einsprüchen gegen den Ablauf der Bundestagswahl, die Überwachung der Immunität der Abgeordneten sowie die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Auch dieser Ausschuss lag für mich irgendwie nahe: Als Arbeitsrechtler und Arbeitsrichter schlägt mein Herz natürlich für das Arbeitsrecht. Wie der Name schon sagt, ist im Ausschuss für Arbeit und Soziales aber nicht nur das Arbeitsleben und die Arbeitswelt ein Thema. Der größte Ausschuss dieser Wahlperiode befasst sich auch mit wichtigen Bereichen unserer sozialen Sicherung. Arbeitslosenförderung und Arbeitslosengeld werden hier ebenso behandelt wie die Grundsicherung und die Rente. Und auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird hier beraten. Wichtige Themen, die ich als stellvertretendes Mitglied meiner Fraktion begleiten darf.

Unser Leben und unser Alltag werden immer europäischer. Denn viele Dinge werden heute nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel und Straßburg geregelt. Der Unterausschuss Europarecht beobachtet und begleitet für den Rechtsausschuss die Gesetzgebung auf europäischer Ebene. Er empfiehlt dem Rechtsausschuss, wie er darauf reagieren soll, und setzt sich dafür ein, dass die Rechte und Interessen des Deutschen Bundestages im europäischen Gesetzgebungsprozess gewahrt werden. Als ordentliches Mitglied bin ich Berichterstatter meiner Fraktion für alle zivilrechtlichen Vorhaben auf europäischer Ebene und darf als stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses zudem dessen Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten.

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